0 23 27 / 3 32 88

Drag a button, link, or anything else into the icon box to place it below the text. Lorem ipsum dolor sit amet elit.

Vorsorgemöglichkeiten

In einem Bestattungsvorsorgevertrag kann man die Art der eigenen zukünftigen Bestattung festlegen. Gründe dafür, die letzten Dinge rechtzeitig zu regeln sind z.B. weil Sie als Alleinstehende/r sicher sein wollen, dass alles in Ihrem Sinn organisiert wird. Ein weiterer Grund kann sein, dass Verwandte oder Freunde nicht vor Ort sind, um reagieren zu können, oder aber, dass Sie die Angehörigen nicht belasten möchten.
Es kann zum Beispiel festgelegt werden:
- auf welchem Friedhof Sie bestattet werden
- welche Bestattungsart es sein soll
- wie die Trauerfeier gestaltet werden soll
- das Sargmodell oder die Urne
- und vieles mehr.

Beim Abschluss eines Vorsorgevertrages wird ein Kostenvoranschlag erstellt und über die Finanzierung der Bestattung gesprochen.Haben Sie Interesse an einem Vorsorgevertrag, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns.
Ebenfalls steht jedem Pflegeheimbewohner, der aufgrund des Pflegefalles Grundsicherung (Sozialleistung) bezieht zu, einen Betrag für die Bestattung zurückzulegen (Schonvermögen), aber nur, wenn ein Bestattungs-Vorsorgevertrag abgeschlossen wird. Die Mitarbeiter des Bestattungshauses Reichel-Hörstgen sind unter der Rufnummer 33288 oder 649872-11, sowie unter der E-Mail-Adresse bestattung@reichel-hoerstgen.de zu erreichen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

KONTAKT FORMULAR

Einwilligung(erforderlich)

envelopephone-handset